Elezioni al Consiglio nazionale del 19.10.2003 |
Sommario |
Abbreviazioni e riferimenti |
Fondamenti giuridici Schaffhouse |
Vote anticipé |
WG 19 III : |
Für die vorzeitige Stimmabgabe sind alle oder einzelne Urnen während einer bestimmten Zeit aufzustellen, oder den Stimmberechtigten ist Gelegenheit zu geben, den Stimmzettel in einem verschlossenen Umschlag bei der Gemeindekanzlei abzugeben. |
Vote par correspondance |
WG 53bis III-V : |
Die stimmberechtigte Person bestätigt mit der Unterschrift auf dem Zustellkuvert, dass die Stimmabgabe ihrem Willen entspricht. Das Zustellkuvert muss bis spätestens 12.00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Bei Benützung der Post wird die Annahme nicht oder ungenügend frankierter Zustellkuverte verweigert. |
WG 53ter I a und c : |
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
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Vote par procuration |
WG 53quinquies : |
Die Stimmabgabe durch Stellvertretung ist in folgenden Fällen gestattet:
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WG 29bis II : |
Der Regierungsrat (...) regelt die Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes für Personen, die wegen Invalidität oder aus einem anderen Grund dauernd unfähig sind, die für die Stimmabgabe nötigen Handlungen selbst vorzunehmen. |