Elezioni al Consiglio nazionale del 19.10.2003
Sommario
Abbreviazioni e riferimenti

Fondamenti giuridici Schaffhouse

Vote anticipé
WG 19 III :
Für die vorzeitige Stimmabgabe sind alle oder einzelne Urnen während einer bestimmten Zeit aufzustellen, oder den Stimmberechtigten ist Gelegenheit zu geben, den Stimmzettel in einem verschlossenen Umschlag bei der Gemeindekanzlei abzugeben.


Vote par correspondance
WG 53bis III-V :
Die stimmberechtigte Person bestätigt mit der Unterschrift auf dem Zustellkuvert, dass die Stimmabgabe ihrem Willen entspricht.
Das Zustellkuvert muss bis spätestens 12.00 Uhr des Tages vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Bei Benützung der Post wird die Annahme nicht oder ungenügend frankierter Zustellkuverte verweigert.

WG 53ter I a und c :
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
  • die Unterschrift der stimmberechtigten Person auf dem Zustellkuvert fehlt.
  • (...)
  • das Zustellkuvert verspätet eintrifft.


Vote par procuration
WG 53quinquies :
Die Stimmabgabe durch Stellvertretung ist in folgenden Fällen gestattet:
  1. Im gleichen Hause lebende Familienmitglieder sowie im gleichen Haushalt lebende Personen dürfen sich bei der Abgabe des Stimmzettels vertreten;
  2. Stimmberechtigte, die das 65. Altersjahr zurückgelegt haben, sowie Kranke und Gebrechliche dürfen sich durch eine andere stimmberechtigte Person vertreten lassen.
Der Vertreter hat bei der Stimmabgabe nebst der eigenen auch die Ausweiskarte des Vertretenen abzugeben. Niemand darf in der gleichen Sache mehr als zwei Stimmzettel einlegen.

WG 29bis II :
Der Regierungsrat (...) regelt die Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes für Personen, die wegen Invalidität oder aus einem anderen Grund dauernd unfähig sind, die für die Stimmabgabe nötigen Handlungen selbst vorzunehmen.